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Schlafapnoe - wird ambulante Behandlung ausgesetzt?
Patienten und Krankenkassen betroffen!
Die seit 01.07.10 geänderten Honorare für die Polysomnographie lassen einen wirtschaftlichen Betrieb ambulanter Schlaflabore nicht mehr zu.
Informationen zufolge werden viele Schlaflabore die Behandlung von Versicherten aus der Regelleistung ab dem 01. August 2010 bis auf weiteres einstellen. Man hofft auf ein Einlenken der KV, um die nun ruinöse Situation wieder zu ändern.
Für Patienten hat das zur Folge, dass die notwendige Diagnostik und Therapieeinleitung in klinischen Schlaflaboren durchgeführt werden muss. Zu diesem Zweck werden entsprechende Krankenhauseinweisungen erstellt.
Patienten werden sich wohl auf längere Wartezeiten, ggf. auf Arbeitsunfähigkeit, einrichten müssen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Zustand nicht lange anhält.
NICHT betroffen von dieser Situation sind Versicherte, deren Krankenkasse an der integrierten Versorgung (IGV) Schlafapnoe teilnimmt.
Schreiben sich diese Versicherten in diese IGV ein, werden sie auch weiterhin ambulant behandelt und genießen die Vorzüge, die ihre Kasse ihnen bietet.
