Integrierte Versorgung (Schlafapnoe) - Ziele
Wir verfolgen das Ziel, die ‚Integrierte Versorgung Schlafapnoe’ durch niedergelassene Vertragsärzte mit und ohne Schlaflabor, Deutschland weit zu etablieren und so zum zukünftigen Standard zu erheben. Nach Jahre langem Kampf für die Durchsetzung der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe als ambulante vertragsärztliche Leistung, bietet sich die IGV an, bestehende Mängel der Versorgung nachhaltig zu beseitigen.
Die Behandlung über KV – Karte ist in sich nicht transparent und somit für Krankenkassen nicht mit aussagefähigen Informationen belegt. Das durch die BUB – Richtlinie vorgegebene Vorgehen bewirkt, gemeinsam mit dem EBM, hohe Kosten, deren Verhältnis zum Nutzen nicht erfasst werden kann. Die extrabudgetäre Einstellung der Polysomnographie in den EBM lässt die Entwicklung der Kosten zwar erkennen, sie aber nicht eindämmen. Zudem weckt sie Begehrlichkeiten auf Seiten der Leistungserbringer.
Durch die zurzeit noch nicht mögliche Flächen deckende Versorgung werden auch weiterhin medizinisch nicht indizierte Krankenhausaufenthalte notwendig, die zusätzlich für hohe Kosten sorgen.
Dem gegenüber besticht die Integrierte Versorgung ‚nach POLYDORM’ durch hohe Transparenz, permanente Qualitäts- und Plausibilitätsprüfungen, sowie Wirtschaftlichkeit. Nachgewiesener Maßen führt sie zu einer hohen Compliance und Versichertenzufriedenheit.
Die Einhaltung der Behandlungsgrundsätze der POLYDORM® sowie die gegenseitige, vertragliche Verpflichtung untereinander, stellen die Basis dieser in Deutschland einmaligen Versorgungsform dar.
Unser Verständnis
Die Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® ist die größte Qualitätsgemeinschaft in der ambulanten Schlafmedizin (hier: Schlafapnoe) in Deutschland.
Das Zentrum in Witten, POLYDORM Zentrum für ambulante und teilstationäre Schlaflabore, tritt im Namen und für alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber Krankenkassen auf. So wird das vor über 10 Jahren entwickelte POLYDORM – Konzept vertreten und entsprechende Verträge vorbereitet und abgeschlossen.
Jedes Mitglied der Qualitätsgemeinschaft ist gleichzeitig Vertragspartner der Kassen, mit denen POLYDORM Verträge abschließt und abschließen wird.
Neu beitretende Mitglieder werden nach Erledigung der notwendigen Formalitäten ebenfalls sofort Vertragspartner der Kassen, ohne weitere und aufwändige Maßnahmen treffen zu müssen.
Eine Integrierte Versorgung muss für alle Beteiligten durchschaubar sein. Sie muss in der Durchführung einfach sein und darf keine neuen Hürden aufbauen. Dies zu erreichen, bedarf es einer Ablauforganisation die diese Kriterien erfüllt und die vertraglich festgeschrieben wird.
Ein Arzt, der seine Leistung in hoher Qualität erbringt, muss ebenso wie Krankenkassen, die ausreichend mit Verwaltungsaufgaben belastet sind, von zusätzlichem Verwaltungsaufwand befreit werden.
Das ist mit der Integrierten Versorgung Schlafapnoe ‚nach POLYDORM’ gelungen.
Deshalb sind die abgeschlossenen Verträge erfolgreich; daraus ergibt sich, dass Vertragskassen nun positiv auf ihre ‚Schwesterkassen’ einwirken, eben solche Verträge mit POLYDORM abzuschließen.
Schlussendlich geben diese Verträge niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit, sich ein 2. Standbein zu sichern und die Zukunftsaussichten für Fachärzte zu verbessern.
POLYDORM schließt IGV – Verträge ausschließlich über medizinische Leistungen ab. Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht Bestandteil der Integrierten Versorgung. So werden Trennung und Unabhängigkeit ärztlicher Tätigkeit von industriellen Interessen eindeutig dargestellt.
Alle IGV – Verträge, die mit POLYDORM abgeschlossen wurden, werden zur vollsten Zufriedenheit der Partner durchgeführt. Sie haben Bestand und werden durch ihre positiven Ergebnisse zu weiteren Verträgen führen.
Referenzliste Integrierte Versorgung Schlafapnoe:
BKK Aktiv
BKK Dematic
BKK Enka
BKK Ford
BKK Inovita
BKK Pfalz
TAUNUS BKK
In Vorbereitung:
BKK Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland
(IGV Schlafapnoe für Rheinland/Pfalz mit insgesamt 113 Krankenkassen)
Aufgaben
Polydorm®
Zentrum für
ambulante und teilstationäre Schlaflabore
POLYDORM® hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Entstehung weiterer nichtklinischer Schlaflabore mit Rat und Tat zu unterstützen. Die Schlafmedizin als relativ junger Zweig auf dem Gebiet der präventiven Medizin gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Öffentlichkeit ist durch verstärkte Presseinformationen über die Häufigkeit und Gefahr schlafbezogener Erkrankungen informiert.
Behandlungszentren in ausreichendem Umfang sind nicht vorhanden. Lange Wartezeiten, die bisher an der Tagesordnung sind, werden von vielen Patienten nicht mehr toleriert.
POLYDORM® will mit seinem Konzept dazu beitragen, die vorhandene Versorgungslücke zu schließen und durch den Aufbau kleiner Schlaflabore mit hohem Qualitätsstandard eine ortsnahe Versorgung gewährleisten.
Das Hauptanliegen der POLYDORM® ist es, hier einen volkswirt-schaftlich sinnvollen Weg zu ermöglichen.
POLYDORM® bietet Unterstützung bei
* der Einrichtung und Planung nichtklinischer Schlaflabore,
* der Schulung von Ärzten und technischem Schlaflaborpersonal im eigenen Schulungszentrum,
* der betriebswirtschaftlichen Führung eines Schlaflabores,
* der Sicherung der Qualität
