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5.9.2010 : 6:31 : +0200

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Warum POLYDORM?

weil sie die einzige Gemeinschaft ist, die über mehrere IGV – Verträge Schlafapnoe
verfügt.

weil sie ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte vertritt und damit deren Position gegenüber Krankenkassen stärkt und extrabudgetäre Honorierung ermöglicht.

weil sie über langjährige Erfahrung mit der IGV Schlafapnoe und der notwendigen Ablauforganisation verfügt.

weil sie sich als integrer Gesprächs- und Verhandlungspartner der Kranken-kassen etabliert und einen Namen gemacht hat.

weil mit einer Mitgliedschaft auch die Kollegen bestärkt werden, die seit mehr als einem Jahrzehnt für den heutigen Erfolg mitgekämpft haben.

 weil durch Mitgliedschaft und Teilnahme an IGV – Verträgen dokumentiert wird, dass ein gemeinsames Interesse an der Stärkung und Sicherung fachärztlicher Praxen besteht.

 
Die Mitgliedschaft bei POLYDORM hat nichts Anrüchiges. Sie sichert die Teilnahme an IGV – Verträgen und anderen Vereinbarungen, die mit Kassen getroffen werden. Sie verpflichtet zur Einhaltung vertraglicher Bedingungen wie z. B. den Behandlungs-grundsätzen.

Man kann jederzeit und ohne Schwierigkeiten aus der Qualitätsgemeinschaft austreten. Natürlich scheidet man damit auch aus den Verträgen aus.

Die Kosten eines Beitritts sind nicht akzeptabel? Unabhängig von einem Vergleich mit den zu erzielenden, extrabudgetären Einnahmen sei es erlaubt, darauf zu verweisen, dass die Aktivitäten der POLYDORM auch durch diese Kosten finanziert werden.

Investitionen, die zur Organisation der Integrierten Versorgung notwendig sind, wie z. B. spezielle PC – Programme etc., wurden und werden getätigt, damit die Mitglieder weiterhin den steigenden Möglichkeiten extrabudgetärer Leistungserbringung nach-kommen können.

( Auszug aus dem Angebot eines Software – Lieferanten:

            Ersteinweisung:      pro Stunde               EURO     99,00

            An- und Abfahrt:       pro Stunde             EURO     79,00

            Fahrtstrecke:            pro KM                  EURO       0,49

            Hotelkosten lt. Rechnungskopie

 alles natürlich zzgl. ges. Mehrwertsteuer)

 die Investition selbst ist hierin natürlich nicht enthalten.

Bei Lieferanten, Beratern, selbst Handwerkern, sind derlei Kosten selbstverständlich; bei POLYDORM, durch die Zusatzeinnahmen erzielt werden können, nicht?? Vom Preis- / Leistungsverhältnis ist gar nicht  erst zu sprechen.

POLYDORM finanziert sich selbst. Es bestehen keinerlei Abhängigkeiten, weder zur Industrie, noch zu verschiedenen Verbänden. POLYDORM ist mit Verträgen erfolgreich, weil eine Transparenz gegenüber den Kassen geboten wird, die bisher einmalig ist.

Wenn Teilnahme oder Nichtteilnahme ihren Ursprung in einer ‚Glaubensrichtung’ haben, kann man nicht helfen. Über sachliche Dinge oder bestehende Unklarheiten kann man diskutieren und diese klären.

Grundsätzlich haben wir das Ziel, die nun erreichten Erfolge bundesweit auszuweiten. Es wäre schön, wenn dieses Ziel erreicht würde. Es wäre zum Nutzen vieler niedergelassener Kollegen.

Es besteht kein Interesse daran, in einen nutzlosen Wettbewerb mit örtlichen, regionalen Gruppen zu treten, die regelmäßig mit immer neuen Vorschlägen aufwarten. – Warum das Rad neu erfinden?

Wenn man der POLYDORM GmbH & Co. KG, deren Gesellschafte – bis auf eine Ausnahme – allesamt niedergelassene Vertragsärzte sind, nicht trauen möchte, kann man sich immer bei anderen Mitgliedern, die z. T. seit Jahren mit POLYDORM kooperieren, über das Für und Wider einer Mitgliedschaft informieren.

01/06 2007

Ärzteinfo. 2007

Die Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® setzt sich grundsätzlich aus niedergelassenen Vertragsärzten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Allen ist gemein, dass sie über die KV - Zulassung zur Erbringung und Abrechnung der EBM – Ziffern 30900 bzw. 30901 und / oder den QN ‚Somnologie’ der AfaS bzw. DGSM verfügen.
Sie führen die Diagnostikstufen 1 – 3 bei V. a. Schlafapnoe durch und / oder die Diagnostik und Therapieeinleitung der Stufe 4 (PSG). Zudem notwendige Kontrolluntersuchungen bei auftretenden Problemen unter der Therapie. Diese Leistungen werden in der Regelversorgung über die KV abgerechnet. Sie sind durch Leistungsvolumina begrenzt.
Innerhalb der IGV erbringen POLYDORM – Mitglieder folgende Leistungen:
Polysomnographische Diagnostik und Therapieeinleitung gem. der Behandlungsgrundsätze der POLYDORM in 3 nicht aufeinander folgenden Nächten in einem Schlaflabor der Gemeinschaft. (Voraussetzung: Stufen 1 – 3 müssen zuvor durchgeführt worden sein!)
Polygraphische Therapieverlaufsitzungen in jährlichem Rhythmus.
Die Vorteile für POLYDORM – Mitglieder liegen in der extrabudgetären Honorierung o. g. Leistungen, die über die zwischengeschaltete Managementgesellschaft, POLYDORM – Zentrum für ambulante und teilstationäre Schlaflabore GmbH & Co. KG, an die Kassen gemeldet werden.
Die für die IGV aufgebaute Ablauforganisation limitiert den bürokratischen Aufwand für die Mitglieder auf ein Minimum und ist für Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen in den jeweiligen Praxen schnell eingängig.
Direkte Kontakte zwischen Mitgliedsärzten und Krankenkassen sollen i. d. R. nicht stattfinden; diese Aufgaben übernimmt die Managementgesellschaft.
Jedes Mitglied wird automatisch Vertragspartner der Kassen, mit denen IGV – Verträge abgeschlossen wurden und in Zukunft abgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für andere Vereinbarungen, die mit einigen Kassen zur ambulanten Behandlung der Schlafapnoe getroffen wurden.
Die als Managementgesellschaft fungierende POLYDORM, Witten, führt Qualitäts- und Plausibilitätsprüfungen durch. Dort werden, in Kopie, Zulassungen, Qualitäts- und Qualifikationsnachweise, sowie Zertifizierungen / Akkreditierungen, hinterlegt.
Die Qualitätsgemeinschaft steht grundsätzlich allen niedergelassenen Vertragsärzten für einen Beitritt zur Verfügung. Für eine Einzelkooperation, die zur Erbringung jährlicher Therapieverlaufssitzungen innerhalb der IGV berechtigt, werden einmalig EURO 150,00 in Rechnung gestellt und das Mitglied mit den notwendigen Unterlagen für die IGV versorgt. Weitere Gebühren werden nicht berechnet. Es sind ausschließlich Kooperationen mit Einzelpersonen möglich. Das ist im Falle von z. B. Gemeinschaftspraxen zu beachten.
Für Schlaflabore, die sich der Qualitätsgemeinschaft anschließen möchten, gelten andere Bedingungen.

 

Ärzte Stand 2005
Die Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® hat das Ziel einer qualitätsorientierten, Patienten nahen und durchgängigen Be-handlungs- und Betreuungskette in vielen Bereichen verwirklicht.

Die Gruppe besteht derzeit aus 76 Vertragsärzten folgender Fachbereiche:

Pneumologie  50
HNO                                         7
Innere Medizin    3
Neurologie 4
Allgemeinmedizin 11
Zahnheilkunde  1

Diese Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft sind über POLYDORM® Vertragspartner der Krankenkassen, mit denen Vereinbarungen über die ambulante Behandlung und Betreuung der Versicherten bestehen.

Etwa die Hälfte dieser Ärzte führt schlafmedizinische Unter-suchungen und Behandlungen in ihren ambulanten Einrichtungen (Schlaflaboren) durch.

Alle führen die notwendige Vordiagnostik entsprechend ihrer Qualifikation und Zulassung vor einer Schlaflaborbehandlung durch, um deren Notwendigkeit festzustellen bzw. auszu-schließen.

Nach erfolgter Therapieeinleitung sind jährliche Kontrolluntersuchungen ambulant durch Vertragsärzte durchzuführen, um den Erfolg der Therapie, die Therapietreue zu überprüfen und evtl. auftretende Probleme zu lösen.

Dieser Aufgabe nehmen sich die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft entsprechend der Behandlungsgrundlagen an. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und die entsprechende apparative Ausstattung zur Durchführung dieser Aufgaben.

Schlaflabore von Ärzte der Gemeinschaft befinden sich derzeit in:

  • Bad Honnef

  • Bochum

  • Düren

  • Emden

  • Hagen

  • Leverkusen

  • Lüdenscheid

  • Rüsselsheim

  • Teuchern

  • Witten

  • Wuppertal

Im näheren Umkreis dieser Schlaflabore niedergelassene Ärzte der Gruppe führen also die Vordiagnostik durch und übernehmen den Part der Therapiekontrollen im Anschluss an eine Schlaflaborbehandlung.

In Regionen, in denen (noch) kein ambulantes Schlaflabor der Qualitätsgemeinschaft existiert, übernehmen die Mitgliedsärzte vornehmlich die Durchführung der ambulanten Therapiekontrollen entsprechend der Vereinbarungen mit Krankenkassen.

Diese Kontrolluntersuchungen werden generell mit Geräten durchgeführt, die auch den Beatmungsdruck und den Fluss während des Schlafes kontrollieren können. Sie entsprechen damit den Empfehlungen der med. Fachgesellschaften, z.B. der AfaS.

Wenn Ihr Arzt Mitglied der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® ist, kann er Ihnen mitteilen, ob mit Ihrer Krankenkasse entsprechende Vereinbarungen bestehen, bzw. welche Möglichkeiten Sie haben, wenn das nicht der Fall ist.