Home
Integrierte Versorgung (IGV) POLYDORM – Stand November 2008
Die sehr guten Ergebnisse der IGV, die mit einigen BKK seit 2005 Bestand hat, führt zu weiteren Vertragsabschlüssen!
Mit dem BKK – Landesverband Rheinland-Pfalz wurde dieser IGV – Vertrag nun für 116 BKK abgeschlossen, wodurch die ambulante integrierte Versorgung Schlafmedizin auf eine breite Basis gestellt wird.
Das System hat sich bewährt! Hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit, Versichertenzufriedenheit und Transparenz, hielten den Überprüfungen, die in Hinblick auf den Gesundheitsfonds in 2009 durchgeführt wurden, stand.
Dass POLYDORM die erste und derzeit einzige Gesellschaft ist, der durch die DEKRA das Qualitätssiegel
‚Ausgezeichnete Dienstleistung Integrierte Versorgung Schlafapnoe’
verliehen wurde, spricht für die nachhaltige Versorgung und Betreuung, die durch die Behandlungsgrundsätze der POLYDORM verwirklicht werden.
Die vom Vertrag umfassten BKK finden Sie hier:
Vertragskassen Rheinland-Pfalz
01/06 2007
Krankenkassen Stand: Juni 2007
POLYDORM steht seit mehr als 10 Jahren für die ambulante Schlafmedizin. Das von ihr erarbeitete Konzept der interdisziplinären Kooperation von Vertragsärzten mit und ohne Schlaflabor hat sich viel tausendfach bewährt.
So wurde lange bevor die ‚Integrierte Versorgung’ offiziell entstand, eine eben solche im Grundsatz bereits durchgeführt. Über mehrere Jahre bestanden Vereinbarungen über vereinfachte Kostenerstattungsverfahren mit vielen ges. Krankenkassen, die mit Einführung des EBM 2000plus, hier insbes. die Ziffer 30901 (PSG) so nicht mehr durchgeführt werden konnten.
Seither werden Patienten weitestgehend gem. der BUB – Richtlinien und des EBM behandelt und über die KV abgerechnet. Die PSG ist hierbei eine extrabudgetäre Leistung. Erkenntnisse über positive oder negative Diagnosen sind nicht, oder nur sehr schwer zu erhalten. Eine Transparenz ist kaum feststellbar. Eine teuere und schwer zu lenkende Situation.
Auch weiterhin werden Patienten mit V. a. Schlafapnoesyndrom in klinischen Schlaflaboren diagnostiziert und therapiert, obwohl eine Krankenhausbehandlung medizinisch nicht indiziert ist. Die tatsächlichen Kosten können Kassen sicher feststellen, wenn ausreichen Zeit zur Prüfung gegeben ist und – wenn entsprechendes Interesse an diesem Krankheitsbild besteht.
Die Vorteile der Verträge mit POLYDORM sind offensichtlich. Sie wurden anhand der bereits seit 2005 bestehenden Verträge nachgewiesen und werden seitens der Vertragskassen gerne bestätigt.
Die notwendige Organisation erfordert geringen Verwaltungsaufwand. Die Management-gesellschaft führt Qualitätsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen durch und hält Qualitäts- und Qualifikationsnachweise zentral vor.
Die IGV mit POLYDORM bietet Transparenz für die Kassen, die Patienten, die Ärzte und Schlaflabore. Die Behandlungskosten sind im Voraus kalkulierbar, geringe Abweichungen werden stets begründet und sind im Regelfall vor Leistungserbringung schriftlich zu beantragen.
So hat sich ein Vertrauensverhältnis zwischen den Kassen und POLYDORM gebildet, ohne das eine enge Zusammenarbeit, wie die Integrierte Versorgung, nicht sinnvoll machbar wäre.
POLYDORM bezieht Therapiegeräte nicht in die IGV mit ein. Sie stellen einen enormen Kostenfaktor in der gesamten Behandlung dar. Aus der konsequenten Einhaltung der Behandlungsgrundsätze ergeben sich wirtschaftliche Vorteile, die auch auf dem Gebiet der Therapiegeräte erheblich sind.
Die bisherigen Vertragspartner der POLYDORM tragen mit ihren Entscheidungen auch dazu bei, weitere niedergelassene Vertragsärzte zu einem Beitritt in die Qualitätsgemeinschaft zu animieren. Die bisher manchmal kritisierte fehlende Flächendeckung kann so gemeinsam hergestellt werden.
Die bestehenden Verträge sind identisch; POLYDORM schließt keine unterschiedlichen Verträge ab.
Krankenkassen Stand 2005
Mit großen Ersatzkassen und einer steigenden Zahl von Betriebskrankenkassen bestehen seit Mai, August, November 2003 Vereinbarungen über die ambulante Behandlung derer Versicherter durch Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM®.
Im Januar 2005 wurden ca. 4.600 Patienten verzeichnet, die gem. der Vereinbarungen ambulant behandelt wurden.
Die zu Zwecken der Kontrolle von Qualität und Konformität verankerten Indikatoren, mit denen entsprechende Daten erfasst werden können, wiesen den, auch seitens der Kassen gewünschten Erfolg nach.
Patientenbefragungen durch die Kassen zeitigten einen sehr hohen Zufriedenheitsgrad und dementsprechend eine hohe Compliance. Das insgesamt positive Bild wird abgerundet durch Wirtschaftlichkeitsvergleiche, die zu Gunsten der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® aus-fielen.
Die neuen BUB - Richtlinien lassen ein solches Ergebnis zukünftig nicht erwarten. So wird die Situation auch von vielen Kassen eingeschätzt. In der Folge werden nun gehäuft Vorschläge für Lösungen erarbeitet, die durch die neuen Richtlinien befürchteten Löcher zu schließen.
Die Qualitätsgemeinschaft POLYDORM® kann aufgrund der Vereinbarungen und der zentralen Aufgaben der POLYDORM Witten, auf eine erfolgreiche Umsetzung ihres Konzepts verweisen. So darf auch verstanden werden, dass erste Gespräche über eine ambulante, strikt vertragsärztliche integrierte Versorgung durch Kassen initiiert wurden.
Diese Krankenkassen haben sich intensiv mit dem Thema Schlafmedizin befasst, Wirtschaftlichkeit geprüft, Versorgungsquoten festgestellt, usw. . Sie sind also im Thema und können Entwicklungen selbständig beurteilen.
Leider ist das nicht bei allen Kassen so. Andere verhalten sich insofern anders, dass sie bisher durchgeführte Be-handlungen nicht mehr genehmigen und bei Rückfragen auf die neuen Richtlinien verweisen, was für die Patienten zumeist wenig hilfreich ist.
Wie auch in der Vergangenheit, ist ein geschlossenes Vorgehen aller Kassen in dieser Frage wohl nicht realisierbar.
