Sie sind hier: Home / Patienten
DeutschEnglishFrancais
5.9.2010 : 6:46 : +0200

Home

Nehmen Sie teil! Schreiben Sie sich in die IV ein!

Patienten, die sich in die Integrierte Versorgung einschreiben, helfen ihrer Krankenkasse, Kosten zu sparen. Und das nicht etwa zu Lasten der Qualität oder verminderter Versorgung.

Ganz im Gegenteil! Die Untersuchungen und Behandlungen finden für sie in einem seit mehr als 10 Jahren bewährten Verfahren statt, das vor Allem Rücksicht auf ihre Bedürfnisse nimmt. So sind für diese Patienten eigens sog. Adaptionsphasen (Gewöhnungsphasen) vorgesehen, die eine schonende Heranführung an die Therapie zulassen.

Während dieser Phasen werden anstehende Fragen geklärt und evtl. auftretende Probleme gelöst. Während der Therapie stehen ihnen mit den Mitgliedern der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM Ärzte zur Verfügung, die sich den Behandlungsgrundsätzen der POLYDORM verpflichtet haben und entsprechend vorgehen.

Und das Beste ist: Teilnehmer an der Integrierten Versorgung haben das Recht auf regelmäßige, im Jahresrhythmus stattfindende Therapieverlaufssitzungen, die durch diese Ärzte durchgeführt werden. Ihre Kassen ermöglichen ihnen diesen Service, weil sie um die Wichtigkeit einer problemlosen Therapie wissen. Die Zufriedenheit ihrer Versicherten ist den Kassen ein wertvolles Gut. Dafür setzen sie sich ein und das sollten die Patienten honorieren, indem sie an der Integrierten Versorgung teilnehmen.

Doch nicht alle, deren Krankenkasse (noch) keinen solchen Vertrag mit der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM abgeschlossen hat, müssen außen vor bleiben!

Es gibt eine erkleckliche Zahl an Krankenkassen, die bereit sind, die Kosten für eine solche Behandlung in POLYDORM zu übernehmen, auch ohne einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Diese Patienten sollten ihre Kasse oder ihren Arzt (wenn er Mitglied der Qualitätsgemeinschaft POLYDORM ist) fragen, ob die Kosten übernommen werden. Sie haben eine gute Chance, dass das geschieht.

Auskunft darüber erhalten Sie auch direkt bei POLYDORM, Witten,

Tel.: 02302 – 96 29 33

02/06 2007

Patienteninfo. Juni 2007

Nach den Behandlungsgrundsätzen der POLYDORM® werden Diagnostik und Therapieeinleitung in zertifizierten ambulanten Schlaflaboren der Qualitätsgemeinschaft auf höchstem Niveau durchgeführt.

Besteht nach den ersten Untersuchungen durch den behandelnden Arzt nach dem ‚Apnoe – Screening’ der Verdacht auf ein Schlafapnoesyndrom, können sich Versicherte der BKK Aktiv, Dematic, Inovita, TAUNUS (Hoechst, Sancura), bei einem Mitglied der POLYDORM in die Integrierte Versorgung einschreiben.
Durch diese Einschreibung nehmen sie an der Integrierten Versorgung teil und können sicher sein, auf höchstem Niveau diagnostiziert und therapiert zu werden. Durch die Untersuchungen fallen keine Arbeitsunfähigkeitszeiten an, unnötige Krankenhausbehandlung wird vermieden und den Kassen so ein sehr wirtschaftliches Handeln ermöglicht.
Als Teilnehmer an der IGV werden sie nach den anerkannten Behandlungsgrundsätzen der POLYDORM behandelt. D. h., es werden ausreichende Gewöhnungszeiten (Adaptionsphasen) bis zur endgültigen Therapieeinleitung gewährt. Detaillierte Erläuterungen zur Handhabung der Therapiegeräte gehören ebenso zum ‚Programm’ wie Maskenanpassungen, Problembehebung u. v. m.
Während der Therapie haben Patienten das Recht auf jährliche Therapieverlaufsitzungen bei einem niedergelassenen Vertragsarzt der Qualitätsgemeinschaft – auch wenn subjektiv keine Probleme bemerkt wurden.
Ihre Krankenkassen gehen einen wirtschaftlichen und modernen Weg. Sie haben sich vom Erfolg des POLYDORM – Konzepts über viele Jahre hinweg ein Bild machen können und sich im Sinne ihrer Versicherten dafür entschieden, ihnen diese Möglichkeit zu bieten.
Patienten, die bei diesen Kassen versichert sind, sollten das Angebot wahrnehmen und ihre Kassen damit unterstützen.
Ob sich in deren Region ein ambulantes Schlaflabor oder ein niedergelassener Vertragsarzt der POLYDORM – Gruppe befindet, kann im Zweifel bei POLYDORM erfragt werden.

 

Patienteninfo. 2005

Seit mehr als 10 Jahren werden Patienten ambulant durch Fachärzte und in ambulanten Schlaflaboren diagnostiziert und therapiert. In den ersten Jahren geschah dies durch Einzelfallentscheidungen der Krankenkassen hinsichtlich der Kostenübernahme.

Durch die Bildung einer Qualitätsgemeinschaft (POLYDORM®), deren Mitglieder sich zur Einhaltung bestimmter Vorgaben und Behandlungsgrundlagen verpflichten, war es in 2003 möglich, endlich Vereinbarungen über eine geregelte Behandlung und Betreuung mit Krankenkassen zu schließen.

Seither ist es dem privilegierten Kreis derer, die bei einer solchen Kasse versichert sind möglich, die Vorteile der ambulante Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Hierbei handelt sich um: Wegfall von Krankenhausaufenthalten, Wegfall von unnötiger Arbeits-unfähigkeit durch die Behandlung, umfassende Beratung über Behandlung und Therapie, Auswahl und falls nötig, Wechsel eines Therapiegerätes vor der Verordnung, ausreichende Gewöhnungszeiten vor Geräteversorgung, Problemlösungen während der Adaptionsphasen und durchgängig kompetente Ansprechpartner unter der langjährigen Therapie.

Und natürlich finden die Untersuchungen / Behandlungen in Einzelzimmern mit wohnlichem Ambiente statt, um einen ungestörten Schlaf und damit wirklichkeitsnahe Ergebnisse sicherzustellen.

Auch nach der Schlaflaborbehandlung und Therapiegeräteversorgung sind die Patienten nicht allein gelassen. Die Allgemein- und Fachärzte der Qualitätsgemeinschaft stehen für notwendige Beratungen und Problemlösungen zur Verfügung.