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Disclaimer.
Die Zeitschrift ADAC motorwelt informiert in ihrer Ausgabe Nr: 7/2002 wie folgt:
'Risiko. Ist Sekundenschlaf aufgrund von Schlafapnoe
Unfallursache, muß die Kasko nicht zahlen. Diese
Krankheit verursacht chronische Tagesmüdigkeit.
Das Einnicken wertete das Gericht als Bewußtseinsstörung (LG Hannover, ADAJUR Dok.-Nr.19004).'
Patienten / Autofahrer aufgepaßt:
Ein unbehandelter Schlafapnoiker ist in keiner Führerscheinklasse zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen! Behandelte Schlafapnoiker nur unter der Bedingung regelmäßiger Kontrolle!
Nutzen Sie Ihr Therapiegerät regelmäßig! Brechen Sie die Therapie ab, ist es aus mit Auto fahren!
Halten Sie Ihre regelmäßigen, überwachten, Kontrolluntersuchungen durch Ihren Arzt ein!
Ein Unfall kann jeden treffen - auch ohne Sekundenschlaf!
Das kann für unbehandelte Apnoiker, vor allem aber für solche, die ihre Therapie abbrechen oder nur kurzzeitig unterbrechen, fatale Folgen haben!
